Mitgliedschaft

Wir freuen uns, wenn Sie uns durch Ihre Mitgliedschaft unterstützen wollen. Der Mindestbeitrag liegt bei nur 24 Euro pro Jahr. Die Mitgliedschaft ist unbefristet. Der Austritt aus dem Förderverein ist zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und erfolgt schriftlich, unter Wahrung einer Frist von sechs Wochen zum Jahresende.

Unsere Satzung

Nach einem Klick auf den Link öffnet sich das Dokument in einem separaten Fenster.

Beitrittserklärung per Post

Wenn Sie die Papierform bevorzugen, drucken Sie sich bitte die Beitrittserklärung aus und tragen Ihre Daten ein.

Sie können uns das Formular in den Briefkasten in der Kita oder im Hort einwerfen. Oder Sie senden es per Post an:
Förderverein der KiTa Selma-Lagerlöf-Haus e.V.
Alter Wixhäuser Weg 21
64291 Darmstadt

Beitrittserklärung online

Alternativ können Sie die Mitgliedschaft über die folgende Eingabemaske beantragen:

Beitrittserklärung

Ich möchte zum folgenden Zeitpunkt Mitglied im Förderverein „KiTa Selma-Lagerlöf-Haus“ e.V. werden:

Bitte hier das Wunschdatum Ihres Beitritts eingeben.


Ich erkenne die Satzung des Fördervereins „KiTa Selma-Lagerlöf-Haus“ e.V. an und verpflichte mich, die Arbeit des Fördervereins gemäß der in § 2 der Satzung festgelegten Aufgaben und Ziele nach besten Kräften zu unterstützen und zu fördern. Der Jahresmindestmitgliedsbeitrag beträgt 24,- € gemäß Beschluss der Gründungsversammlung vom 04.12.2007.

Ich habe die Datenschutzordnung gelesen und bin mit den darin enthaltenen Regeln zum Umgang mit meinen personenbezogenen Daten einverstanden.


SEPA-Lastschrift-Mandat

Name und Anschrift des Zahlungsempfängers: Förderverein „Kita Selma-Lagerlöf-Haus“ e. V.

Gläubiger-Identifikationsnummer: DE14ZZZ00000467839

Mandatsreferenz: Ihre Mitgliedsnummer

Zahlungsart: jährliche Zahlung

Ich ermächtige den Förderverein „Kita Selma-Lagerlöf-Haus“ e. V. Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem Förderverein „Kita Sel-ma-Lagerlöf-Haus“ e. V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Ich bitte um widerruflichen Einzug meines Mitgliedsbeitrages ab Eintrittsdatum.


Der Mitgliedsbeitrag – wie auch zusätzliche Spenden – können beim Finanzamt geltend gemacht werden. Der Vorstand erstellt entsprechende Spendenquittungen!